3. Anträge der Parteien Die Generalstaatsanwaltschaft stellte und begründete in der schriftlichen Berufungsbegründung vom 19. Mai 2016 folgende Anträge (pag. 484): A.________ sei 1. schuldig zu sprechen des Amtsmissbrauchs, begangen am 2. August 2012 in Biel; 2. und er sei zu verurteilen 2.1 zu einer bedingten Geldstrafe von 25 Tagessätzen zu CHF 130.00, ausmachend total CHF 3‘250.00. Der Vollzug der Geldstrafe sei unter Ansetzung einer Probezeit von 2 Jahren aufzuschieben; 2.2 zur Bezahlung der erst- und oberinstanzlichen Verfahrenskosten.