3. Die Zustimmung zur Löschung der erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten durch die auftraggebende Behörde wird erteilt (Art. 17 Abs. 1 Bst. c Verordnung über die Bearbeitung biometrischer erkennungsdienstlicher Daten). 4. Zu eröffnen - dem Beschuldigten, a.v.d. Rechtsanwältin B.________ (unter Beilage einer Kopie der Auskunft der G.________) - der Generalstaatsanwaltschaft Mitzuteilen: - dem Regionalgericht Oberland