136-147); 13. die staatsanwaltschaftliche Einvernahme des Beschuldigten vom 17.9.2015 (pag. 259- 264); 14. die Einvernahme des Beschuldigten anlässlich der Hauptverhandlung vom 16.11.2016 (pag. 362-364). IV. A.________ wird freigesprochen von der Anschuldigung: 1. des Diebstahls, angeblich begangen am 17.1.2014 in E.________, D.________; 2. der Sachbeschädigung, angeblich begangen am 17.1.2014 in E.________, D.________; 3. des Hausfriedensbruchs, angeblich begangen am 17.1.2014 in E.________, D.________;