Er war allerdings arbeitslos, weshalb die Untersuchungshaft für ihn keine besonderen Konsequenzen, wie beispielsweise einen Stellenverlust, zur Folge hatte. Nach Berücksichtigung der gesamten Umstände rechtfertigt sich eine Genugtuung in der Höhe von CHF 150.00 pro Tag, ausmachend CHF 9‘900.00 (vgl. hierzu auch Urteil des Bundesgerichts 6B_196/2014 vom 5.6.2014 E. 1.4 ff.). VI. Verfügungen