Die ihm vorgeworfenen Delikte wiegen nicht besonders schwer. Ferner war er keiner Medienberichterstattung ausgesetzt. Weder er noch seine Familie hatten gesundheitliche Probleme, weshalb keine besondere Haftempfindlichkeit vorlag. Zwar hatte der Beschuldigte zum Zeitpunkt der Untersuchungshaft ein Kind, welches rund 6 Monate alt war. Er war allerdings arbeitslos, weshalb die Untersuchungshaft für ihn keine besonderen Konsequenzen, wie beispielsweise einen Stellenverlust, zur Folge hatte.