16. Entschädigungsforderung des Beschuldigten Der Beschuldigte beantragte für die erlittenen wirtschaftlichen Einbussen eine Entschädigung in der Höhe von CHF 11‘468.80, da ihm für die Monate November 2014 (CHF 5‘097.25) und Dezember 2014 (CHF 5‘097.25) keine Arbeitslosenentschädigung (inkl. AHV-Beiträge des Arbeitgebers und Kinderzulagen) ausbezahlt worden sei. Ferner seien im Januar 2015 aufgrund der ausgestandenen Untersuchungshaft 5 Tage zu wenig, ausmachend CHF 1‘274.30, ausbezahlt worden (pag. 584).