13. Einstellung und Kosten Die Kammer überprüft in Anwendung von Art. 404 Abs. 2 StPO das Widerrufsverfahren. Aufgrund des vorliegend erfolgten Freispruchs ist das Widerrufsverfahren einzustellen. Entsprechend sind die Verfahrenskosten für das Widerrufsverfahren, erstinstanzlich festgesetzt auf CHF 300.00, vom Kanton Bern zu bezahlen. Oberinstanzlich werden keine Verfahrenskosten ausgeschieden. V. Kosten und Entschädigung