197 Abs. 1 StPO zu beachten. Die früher im Kanton Bern geltende Weisung der Generalstaatsanwaltschaft, generell die Analyse der DNA-Proben zweck Erstellung eines DNA-Profils vorzunehmen, ist gemäss bundegerichtlicher Rechtsprechung bundesrechtswidrig. In jedem Fall ist eine Einzelfallprüfung erforderlich, um zu beurteilen, ob sich die Erstellung eines DNA-Profils rechtfertigen lässt.