Der Beschuldigte sei dennoch erkennungsdienstlich erfasst und es sei ein DNA-Profil erstellt worden. Die Erstellung des DNA-Profils sei erfolgt, um bereits begangene Delikte wie auch mögliche anfallende Spurenverbindungen im Zusammenhang mit den Ermittlungen der deutschen Polizei feststellen zu können – es würden im Berichtsrapport nicht alle Erkenntnisse bekannt gegeben, um die laufenden Ermittlungen der deutschen Polizei nicht zu gefährden. Nach Abschluss der Ermittlungen in der Schweiz sei ein Löschauftrag des über den Beschuldigten erstellten DNA-Profils angeordnet worden.