Gestützt auf ein Rechtshilfeersuchen aus Deutschland seien die polizeilichen Ermittlungsakten zu H.________ an den zuständigen Staatsanwalt in Deutschland weitergeleitet worden. Die Ermittlungen der Regionalfahndung Oberland seien daraufhin anfangs Februar 2014 sistiert worden, um den weiteren Verlauf des Verfahrens in Deutschland nicht zu gefährden. Nach Rücksprache mit den zuständigen Behörden in Deutschland seien die Ermittlungen im Herbst 2014 wieder weitergeführt worden. Der Beschuldigte sei am 14.10.2014 an seinem Domizil angehalten und auf die Polizeiwache Thun gebracht worden.