Der Beschuldigte sei in der Folge observiert und mit zwei Personen gesehen worden, die wegen Widerhandlungen gegen das BetmG, teilweise qualifiziert begangen, bekannt gewesen seien. Der Beschuldigte selbst sei zu diesem Zeitpunkt bei der Polizei wegen Konsums von Kokain und Marihuana verzeichnet gewesen. In der Folge habe sich der Verdacht erhärtet, dass H.________ ein möglicher Lieferant des Beschuldigten sein könnte. Gegen Ersteren sei ein Strafverfahren in Deutschland geführt worden. Gestützt auf ein Rechtshilfeersuchen aus Deutschland seien die polizeilichen Ermittlungsakten zu H._____