Die polizeilichen Ermittlungen seien aufgrund eines anonymen Hinweises, der Beschuldigte habe mit dem Verkauf von grossen Mengen Kokain und Marihuana zu tun, eingeleitet worden. Im Verlauf der Ermittlungen sei festgestellt worden, dass der Beschuldigte gerüchteweise auch im Milieu des Handels mit Kokain bezichtigt worden sei und dass er das Kokain bei einem Lieferanten aus Deutschland, Grenzregion Schweiz, beziehen solle. Der Beschuldigte sei in der Folge observiert und mit zwei Personen gesehen worden, die wegen Widerhandlungen gegen das BetmG, teilweise qualifiziert begangen, bekannt gewesen seien.