Gemäss Berichtsrapport der Regionalfahndung Oberland vom 13.3.2017 habe man sich für die Erstellung des fraglichen DNA-Profils auf die damalig geltende generelle Weisung der Generalstaatsanwaltschaft gestützt (pag. 622 f.). Die polizeilichen Ermittlungen seien aufgrund eines anonymen Hinweises, der Beschuldigte habe mit dem Verkauf von grossen Mengen Kokain und Marihuana zu tun, eingeleitet worden.