Das Bundesgerichtsurteil BGE 141 IV 87, welches eine Praxisänderung und Verschärfung der Voraussetzungen für die Erhebung der erkennungsdienstlichen Erfassung von DNA-Profilen bedeute, sei am 10.12.2014 ergangen. Gestützt auf diese neue Rechtsprechung – wonach nur die Gerichte oder die Staatsanwaltschaft die Erstellung von DNA-Profilen anordnen dürften und eine generelle Weisung der Generalstaatsanwaltschaft an die Polizei nicht genüge – sei eine neue Weisung der Generalstaatsanwaltschaft (mit Inkrafttreten vom 20.4.2015) erlassen worden.