Die Erhebung der DNA-Probe und deren Auswertung seien damit gestützt auf die StPO rechtmässig erfolgt. Das Bundesgerichtsurteil BGE 141 IV 87, welches eine Praxisänderung und Verschärfung der Voraussetzungen für die Erhebung der erkennungsdienstlichen Erfassung von DNA-Profilen bedeute, sei am 10.12.2014 ergangen.