5. Oberinstanzliche Beweismassnahmen Von Amtes wegen wurde mit Verfügung vom 1.3.2017 bei den Staatsanwaltschaften des Kantons Bern, Regionen Berner Jura-Seeland, Emmental-Oberaargau, Bern-Mittelland und Oberland sowie der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern für besondere Aufgaben abgeklärt, ob ein Strafverfahren gegen den Beschuldigten hängig gewesen war, bei welchem das DNA-Profil PCN-Nr. ________(alt) oder ________(neu) erhoben worden war (pag. 592).