Die Verfahrenskosten für das Widerrufsverfahren seien vom Kanton zu tragen. 5. A.________ sei für die Freisprüche eine Entschädigung in der Höhe von CHF 11‘468.80 zuzusprechen. 6. A.________ sei für die erstandene Untersuchungshaft eine Entschädigung und Genugtuung in der Höhe von CHF 13‘200.00 (CHF 200.00 pro Tag bei 66 Tagen Untersuchungshaft) zuzusprechen.