1. A.________ sei von den Beschuldigungen des Diebstahls, der Sachbeschädigung und des Hausfriedensbruchs, angeblich begangen am 17. Januar 2014 in E.________, D.________ (Einbruchdiebstahl) freizusprechen. 2. Es sei festzustellen, dass die Zivilklage der F.________ GmbH vor Abschluss der erstinstanzlichen Hauptverhandlung zurückgezogen worden ist. 3. Die erst- und oberinstanzlichen Verfahrenskosten in der Hauptsache inklusive Verteidigungskosten seien vom Kanton zu tragen. 4. Die Verfahrenskosten für das Widerrufsverfahren seien vom Kanton zu tragen.