4 Mit Eingabe vom 13.4.2016 teilte Rechtsanwalt C.________ mit Verweis auf das an ihn gerichtete Schreiben des Beschuldigten vom 13.4.2016 mit, er habe das private Mandat auf Wunsch des Beschuldigten niedergelegt (pag. 458 f.). Die Sistierung des amtlichen Mandats von Rechtsanwältin B.________ wurde mit Verfügung vom 20.4.2016 aufgehoben. Gleichzeitig wurde dem Beschuldigten mitgeteilt, die Verfahrensleitung ziehe den Widerruf der amtlichen Verteidigung in Erwägung, weil weder ein Fall einer notwendigen, noch ein solcher einer amtlichen Verteidigung nach Art.