448). Die Verfahrensleitung wies das Gesuch des Beschuldigte um Wechsel der amtlichen Verteidigung mit Verfügung vom 7.4.2016 begründet ab und hielt fest, das amtliche Mandat bleibe sistiert, solange der Beschuldigte privat vertreten werde. Die Verfahrenskosten im Umfang von CHF 400.00 wurden zur Hauptsache geschlagen (pag. 451 ff.).