395 f.). Mit Schreiben vom 14.3.2016 ersuchte der Beschuldigte um Wechsel der amtlichen Verteidigung, weil er das Vertrauen in seine bisherige Verteidigerin vollständig verloren habe (pag. 442 f.). Rechtsanwältin B.________ hielt in ihrer Stellungnahme vom 23.3.2016 dafür, es lägen aus ihrer Sicht keine Gründe für einen Wechsel der amtlichen Verteidigung vor, sie widersetze sich allerdings einer Entlassung aus dem amtlichen Mandat nicht (pag. 448).