3 hiernach) mit Verfügung vom 20.4.2016 ausgesetzt (pag. 462 f.). Mit Verfügung vom 14.7.2016 wurde erneut Frist zur Einreichung der schriftlichen Berufungsbegründung angesetzt (pag. 556 f.). Nach zweimaliger Fristerstreckung (pag. 559 ff.; pag. 563 ff.) reichte Rechtsanwältin B.________ am 4.10.2016 die schriftliche Berufungsbegründung ein (pag. 567 ff.).