2. Dem für die Führung von AFIS zuständigen Dienst wird die Zustimmung zur Löschung der erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten nach Ablauf der gesetzlichen Frist erteilt (Art. 17 Abs. 1 lit. e i.V.m. Art. 19 Abs. 1 Verordnung über die Bearbeitung biometrischer erkennungsdienstlicher Daten). 2. Berufung Gegen dieses Urteil meldete A.________ (nachfolgend der Beschuldigte), privat vertreten durch Rechtsanwalt C.________, am 18.11.2015 form- und fristgerecht die Berufung an (pag. 381 f.).