Zu den auf den Schuldspruch entfallenden Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus Gebühren Gericht von CHF 1‘000.00, Auslagen Gericht von CHF 286.00 (forensischmolekularbiologisches Gutachten), Gebühren Staatsanwaltschaft von CHF 2‘550.00, und Auslagen Staatsanwaltschaft von CHF 1‘132.00, insgesamt bestimmt auf CHF 4‘968.00. Wird keine schriftliche Begründung verlangt, reduziert sich die Gebühr um CHF 600.00. Die reduzierten Verfahrenskosten betragen damit CHF 4‘368.00.