unter Ausrichtung einer Entschädigung für die angemessene Ausübung seiner Verfahrensrechte vor erster Instanz von pauschal CHF 2‘000.00 (inkl. Auslagen und MwSt.); unter Ausrichtung einer Entschädigung für die angemessene Ausübung seiner Verfahrensrechte vor oberer Instanz. Deren Höhe wird mit separatem Beschluss festgelegt. Rechtsanwalt B.________ wird aufgefordert, innert 10 Tagen seine Kostennote einzureichen. 2. Die auf den Freispruch entfallenden erstinstanzlichen Verfahrenskosten, bestimmt auf CHF 1‘560.00, trägt der Kanton Bern.