11 VI. Dispositiv Die 1. Strafkammer erkennt: I. Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 5. Januar 2016 insoweit in Rechtskraft erwachsen ist, als 1. A.________ schuldig erklärt worden ist 1.1 des Führens eines Personenwagens in fahrunfähigem Zustand, begangen am 29.03.2015 in Kiesen (BAK-Wert mind. 1,75 ‰); 1.2 der einfachen Verkehrsregelverletzung, begangen am 29.03.2015 in Kiesen durch Unterlassen der Richtungsanzeige; 2. A.________ verurteilt worden ist