Die von der Vorinstanz ausgesprochene Pauschalentschädigung von CHF 2‘000.00 (inkl. Auslagen und MwSt.) für die angemessene Ausübung der Verfahrensrechte vor erster Instanz wird bestätigt. Die Höhe der Entschädigung für die angemessene Ausübung der Verfahrensrechte vor oberer Instanz wird mit separatem Beschluss festgelegt. Rechtsanwalt B.________ wird aufgefordert innert gesetzter Frist, für das oberinstanzliche Verfahren eine detaillierte Kostennote einzureichen, aus der insbesondere der geltend gemachte Zeitaufwand ersichtlich ist.