10 CHF 7‘900.00 beträgt. Der Beschuldigte ist nicht verheiratet und hat keine Kinder. Der Tagessatz ist somit auf CHF 190.00 festzulegen. 19. Verbindungsbusse Die Kammer sieht keinen Grund den vorinstanzlichen Ausführungen nicht zu folgen. Es sind daher 10 Strafeinheiten als Verbindungsbusse auszusprechen. Bei einem Tagessatz von CHF 190.00 ergibt dies einen Bussenbetrag von CHF 1‘900.00. V. Kosten und Entschädigung