18. Höhe des Tagessatzes Die Vorinstanz hat die Höhe des Tagessatzes in Anwendung von Art. 34 Abs. 2 StGB auf CHF 170.00 festgelegt. Anlässlich der oberinstanzlichen Beweisergänzung wurde eine neue Erhebung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Beschuldigten vorgenommen (pag. 183 ff.). Diese hat ergeben, dass sich das monatliche Nettoeinkommen des Beschuldigten gegenüber der früheren Erhebung erhöht hat und