8 ernsthaft für möglich hielt und für diesen Fall eine Erfüllung seines Versprechens nicht ausgeschlossen hätte. Der Beschuldigte ist von der Anschuldigung der Bestechung freizusprechen. 14. Widerhandlungen gegen das SVG Für das Führen eines Personenwagens in fahrunfähigen Zustand und für eine einfache Verkehrsregelverletzung durch Unterlassen der Richtungsanzeige wurde der Beschuldigte von der Vorinstanz rechtskräftig schuldig erklärt. IV. Strafzumessung