7 Tatbestandsmerkmal der Bestechung ist, vereitelt eine solche Wertung als Indiz in Bezug auf die Ernsthaftigkeit des Angebots nicht. 11.5 Fazit Sowohl der stark alkoholisierte Zustand des Beschuldigten sowie weitere Indizien lassen stark an der Ernsthaftigkeit dessen Geldangebots zweifeln. Für die anwesenden Polizisten war nicht eindeutig, ob es sich um eine ernst gemeinte Aussage des Beschuldigten oder um einen Witz handelte.