Zur Wahrnehmung des Angebots durch die Polizisten Die Polizisten erstatteten keine Anzeige wegen Bestechung, sondern es wurde lediglich in den Schlussbemerkungen zum Anzeigerapport erwähnt, der Beschuldigte habe auf der Fahrt ins Spital einen Betrag von CHF 5‘000.00 angeboten, falls sie ihn gehen lassen würden (pag. 5). In der Hauptverhandlung sagten beide Polizisten dazu nur aus, es reiche, die Sache nur unter dem Sachverhalt zu erwähnen (pag. pag. 86 Z. 30 und pag. 90 Z. 30).