6 serungen betreffend dem Geldangebot zu erkennen. Auch wenn seine Erzählungen auf der Autofahrt durchaus nicht völlig zusammenhangslos waren, indem er zuerst von seinem Beruf, dem grossen Lohn und dem Angewiesensein auf den Führerschein erzählte und dann das Geldangebot machte, lässt sich daraus aufgrund des ausserordentlichen Zustands des Beschuldigten noch nicht auf eine Bestechungsabsicht schliessen. Insbesondere ist seine starke Verhaltensänderung nach Nachlassen der Wirkung des Alkohols augenfällig.