In der Hauptverhandlung sagte C.________ aus, der Beschuldigte habe «so Schübe» gehabt (pag. 92 Z. 2). D.________ erlebte den Beschuldigten auf der Fahrt ins Spital als schwankend und weinerlich (pag. 26 Z. 87 ff.) bzw. in einer wechselnden Stimmung zwischen aufbrausend und weinerlich (pag. 78 Z. 4). Beide Polizisten beschreiben sodann, dass später im Spital eine starke Änderung des Verhaltens des Beschuldigten eintrat und er wieder herunter kam (pag. 23 Z. 134 ff., pag. 28 Z. 140 ff.)