Den Aussagen von C.________ ist zu entnehmen, dass der Beschuldigte sehr aufgebracht gewesen sei und man habe im ersten Moment nicht abschätzen können, ob er eine geistige Behinderung habe (pag. 21 Z. 60 ff.). Auf der Fahrt zur Blutentnahme ins Spital Münsingen sei er sehr, sehr emotional gewesen und habe verschiedene Versionen zu seiner Arbeitssituation erzählt. Er habe zuerst von 50 dann von 200 unterstellten Angestellten gesprochen (pag. 22 Z. 105 ff.). In der Hauptverhandlung sagte C.________ aus, der Beschuldigte habe «so Schübe» gehabt (pag.