Er habe denn auch nach der Reaktion der Polizisten, was das Angebot nun rechtlich bedeute, überhaupt nicht insistiert oder bereits konkrete Angaben zur Art und zum Zeitpunkt einer Geldübergabe gemacht. Schliesslich sei aufgrund der eingereichten Bankunterlagen auch erstellt, dass er auf den mit seiner Bankomatkarte zugänglichen Konten nicht das nötige Geld gehabt hätte, um jedem Polizisten CHF 5‘000.00 zu bezahlen. Es sei auch hinlänglich bekannt, dass Polizisten in der