Sie ging aufgrund des klar stark alkoholisierten Zustands des Beschuldigten davon aus, dass es sich beim gemachten Angebot an die Polizisten um ein spontanes Angebot gehandelt habe, ohne dass der Beschuldigte überlegt habe, was er da sage. Es sei ihm aufgrund dieser Umstände nicht nachzuweisen, dass er ernsthaft davon ausgegangen sei, die Beamten mit seinem Angebot beeinflussen zu können. Er habe denn auch nach der Reaktion der Polizisten, was das Angebot nun rechtlich bedeute, überhaupt nicht insistiert oder bereits konkrete Angaben zur Art und zum Zeitpunkt einer Geldübergabe gemacht.