Gemäss Anklageschrift vom 6. Juli 2015 soll er auf der Fahrt zur Blutentnahme ins Spital Münsingen im Polizeifahrzeug den beiden Polizeibeamten C.________ und D.________ die Bezahlung eines Betrages von je CHF 5‘000.00 angeboten haben für den Fall, dass sie ihn ohne weitere Massnahmen, insbesondere ohne Verzeigung, laufen lassen würden (pag. 44). Dass der Beschuldigte gegenüber den beiden Polizisten eine solche Äusserung machte, wird nicht bestritten.