190.00, ausmachend total, CHF 45‘600.00, wobei der Vollzug der Geldstrafe aufzuschieben sei unter Ansetzung einer Probezeit von 3 Jahren; 3.2. zu einer Verbindungsbusse von CHF 1‘900.00 (Ersatzfreiheitsstrafe 10 Tage); 3.3. zur Bezahlung der gesamten erst- und oberinstanzlichen Verfahrenskosten.