2 1.1. A.________ schuldig erklärt worden ist wegen Führens eines Personenwagens in fahrunfähigem Zustand (BAK-Wert mind. 1,75 ‰) und der einfachen Verkehrsregelverletzung (Unterlassen der Richtungsanzeige), beides begangen am 29. März 2015 in Kiesen; 1.2. A.________ verurteilt worden ist zu einer Übertretungsbusse von CHF 100.00 (Ersatzfreiheitsstrafe 1 Tag). 2. A.________ sei schuldig zu erklären wegen Bestechung, begangen am 29. März 2015 in Münsingen. 3. A.____