3. Anträge der Parteien Die Generalstaatsanwaltschaft stellt und begründet mit schriftlicher Berufungsbegründung vom 21. April 2016 folgende Anträge (pag. 186 f.): 1. Es sei festzustellen, dass das Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland (Einzelgericht) vom 5. Januar 2016 insoweit in Rechtskraft erwachsen ist, als