Er wurde verurteilt zu einer Geldstrafe von 45 Tagessätzen zu CHF 170.00, ausmachend total CHF 7‘650.00. Der Vollzug der Geldstrafe wurde aufgeschoben und die Probezeit auf zwei Jahre festgesetzt. Weiter wurde er verurteilt zu einer Verbindungsbusse von CHF 1‘700.00 mit einer Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung von 10 Tagen, zu einer Übertretungsbusse von CHF 100.00 mit einer Ersatzfreiheitsstrafe von einem Tag und zu den anteilsmässigen Verfahrenskosten von CHF 1‘115.90 (pag. 110 ff.).