I. Formelles 1. Erstinstanzliches Urteil Mit Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland (Einzelgericht) vom 5. Januar 2016 wurde A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) freigesprochen von der Anschuldigung der Bestechung, angeblich begangen am 29. März 2015 in Münsingen. Er wurde hingegen schuldig erklärt des Führens eines Personenwagens in fahrunfähigem Zustand und der einfachen Verkehrsregelverletzung durch Unterlassen der Richtungsanzeige, beides begangen am 29. März 2015 in Kiesen. Er wurde verurteilt zu einer Geldstrafe von 45 Tagessätzen zu CHF 170.00, ausmachend total CHF 7‘650.00.