Das Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland ist insofern in Rechtskraft erwachsen, als im Zivilpunkt weiter verfügt wurde, 1. dass die Zivilklage des Straf- und Zivilklägers C.________ als gegenstandslos abgeschrieben werde; 2. dass für den Zivilpunkt keine Kosten ausgeschieden werden. II. A.________ wird schuldig erklärt der Amtsanmassung, begangen am 12. Juni 2015 in E.________ und in Anwendung der Artikel 34, 42, 44, 47 Abs. 1, 287 StGB 426 Abs. 1, 428 Abs. 1 und 3 StPO verurteilt: 1. zu einer Geldstrafe von 10 Tagessätzen à CHF 50.00, total ausmachend CHF 500.00.