_ mit dem Schutz der öffentlichen Ordnung und Sicherheit beauftragt. Die EG E.________ hat damit öffentliche Aufgaben an eine private Firma ausgelagert, wobei sich bei einem solchen Vorgehen – wie auch die Verteidigung zutreffend ausgeführt hat – stets Grenzfragen im Bereich der zulässigen Kompetenzen stellen. Die Gemeinde hat mit ihrem Vorgehen bzw. dem entsprechenden Auftrag an die G.________(AG) zu dieser Unsicherheit beigetragen und für die Mitarbeiter der privaten Sicherheitsfirma und damit für den Beschuldigten Grenzbereiche geschaffen. Dies ist nach Ansicht der Kammer bei der Strafzumessung zu berücksichtigen.