Ob eine Personenkontrolle angezeigt gewesen wäre, konnte sie nach Ansicht der Kammer vom Fahrzeug aus damit noch nicht abschliessend feststellen. Diese summarische Einschätzung durch die Polizei ohne Kenntnis der genaueren Umstände ist deshalb nach Ansicht der Kammer vorliegend nicht relevant. Schliesslich kommt hinzu,