17. Rechtliche Grundlagen subjektiver Tatbestand In subjektiver Hinsicht setzt der Tatbestand der Amtsanmassung Vorsatz sowie rechtswidrige Absicht voraus. Die Vorinstanz hat die rechtlichen Grundlagen des subjektiven Tatbestands bzw. des erforderlichen Vorsatzes zutreffend wiedergegeben. Darauf wird verwiesen. Zur rechtswidrigen Absicht hat das Bundesgericht festgehalten, dass sich nicht nur derjenige strafbar macht, der mit der Amtsanmassung ein an sich rechtswidriges Handlungsziel verfolgt.