13. Rechtliche Grundlagen Objektiver Tatbestand Der Amtsanmassung macht sich schuldig, wer sich in rechtswidriger Absicht die Ausübung eines Amtes oder militärische Befehlsgewalt anmasst (Art. 287 des Schweizerischen Strafgesetzbuches [StGB; SR 311.0]). Bezüglich der rechtlichen Grundlagen des objektiven Tatbestands kann auf die zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden (pag. 286 f., S. 22 f. der Entscheidbegründung). Das Bundesgericht hat bestätigt, dass Art. 287 StGB auch dann Anwendung findet, wenn sich eine Person nur einzelne Befugnisse eines Amtes anmasst (vgl. BGE 128 IV 164 E. 3c/aa).