12.5 Würdigung der Aussagen von J.________ Auch die Aussagen von J.________, der Kollege, welcher den Privatkläger darauf aufmerksam machte, dass er den Ausweis nicht zeigen müsse, sind grundsätzlich glaubhaft und stimmen mit denjenigen des Privatklägers überein. Auch er legte dar, der Beschuldigte habe ihm provokant gesagt, dass er wohl eine Ahnung vom Gesetz haben müsse und weiter, dass er im Auftrag der Gemeinde handle und dies dürfe (pag.