9 Beweisergebnis wird insbesondere – wie nachfolgend aufzuzeigen sein wird – auch durch die Aussagen von H.________ gestützt. Anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung machte der Beschuldigte erneut ausführliche Angaben und schilderte den fraglichen Vorfall in freier Erzählung (pag. 235 f.). Der Beschuldigte bestätigte seine bisherigen Aussagen und wich nicht davon ab.